projects
1 RBs 226/20•Oberlandesgericht Hamm, 2021-01-25, 1 RBs 226/20
Entscheidungsdatum: 2021-01-25
Aktenzeichen: 1 RBs 226/20
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2021:0125.1RBS226.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Senat für Bußgeldsachen
Der Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde wird als unbegründet verworfen, da es nicht geboten ist, die Nachprüfung des angefochtenen Urteils zur Fortbildung des Rechts oder zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung zu ermöglichen oder das Urteil wegen Versagung des rechtlichen Gehörs aufzuheben (§ 80 Abs. 1, Abs. 4 S. 3 OWiG).
Die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens hat der Betroffene zu tragen (§§ 46 Abs. 1 OWiG, 473 Abs. 1 StPO).
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.