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10 W 33/20•Oberlandesgericht Hamm, 2021-01-22, 10 W 33/20
Entscheidungsdatum: 2021-01-22
Aktenzeichen: 10 W 33/20
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2021:0122.10W33.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 10. Zivilsenat
Die Beschwerde des Beteiligten zu 1. wird zurückgewiesen.
Der Beschwerdeführer trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Auslagen der Beteiligten.
Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens wird auf bis zu 95.000,-€ festgesetzt.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
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