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4 WF 231/20•Oberlandesgericht Hamm, 2020-12-28, 4 WF 231/20
Entscheidungsdatum: 2020-12-28
Aktenzeichen: 4 WF 231/20
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2020:1228.4WF231.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Zivilsenat
Die sofortige Beschwerde wird zurückgewiesen.
Gerichtskosten für das Beschwerdeverfahren werden nicht erhoben; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 500 € festgesetzt.
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