Oberlandesgericht Hamm, 2020-12-18, 9 W 39/20

9 W 39/20Supreme CourtDec 18, 2020

Full text

Oberlandesgericht Hamm — 9 W 39/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-12-18

Aktenzeichen: 9 W 39/20

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2020:1218.9W39.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 9. Zivilsenat

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde der Beklagten wird das am 07.08.2020 verkündete Urteil des Landgerichts Essen im Ausspruch über die Kosten zu Ziff. 5 des Tenors wie folgt abgeändert:

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 82 % und die Beklagten zu 18 % als Gesamtschuldner.

Die weitergehende Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens tragen der Kläger zu 80 % und die Beklagten zu 20 % als Gesamtschuldner.

Der Beschwerdewert wird auf bis zu 7.000,00 Euro festgesetzt.

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