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28 U 151/19•Oberlandesgericht Hamm, 2020-11-05, 28 U 151/19
Entscheidungsdatum: 2020-11-05
Aktenzeichen: 28 U 151/19
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2020:1105.28U151.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 28. Zivilsenat
Die Berufung des Klägers gegen das am 16.05.2019 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 1. Zivilkammer des Landgerichts Bochum, Az. I-1 O 321/18, wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Dieses und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung aus diesen Urteilen gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund der Urteile vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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