Oberlandesgericht Hamm, 2020-10-29, 4 U 20/19

4 U 20/19Supreme CourtOct 29, 2020

Full text

Oberlandesgericht Hamm — 4 U 20/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-10-29

Aktenzeichen: 4 U 20/19

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2020:1029.4U20.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des beklagten Landes gegen das am 28.12.2018 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt das beklagte Land.

Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.

Soweit das beklagte Land zur Unterlassung verurteilt worden ist, kann dieses die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 15.000,00 € abwenden, sofern nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in dieser Höhe leistet.

Im Übrigen kann das beklagte Land die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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