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17 U 168/19•Oberlandesgericht Hamm, 2020-07-06, 17 U 168/19
Entscheidungsdatum: 2020-07-06
Aktenzeichen: 17 U 168/19
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2020:0706.17U168.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 17. Zivilsenat
Die Berufung des Klägers wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.
Dieses und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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