Oberlandesgericht Hamm, 2020-06-16, 20 U 13/20

20 U 13/20Supreme CourtJun 16, 2020

Regest

Zur hinreichenden Bestimmtheit der Abtretung eines Anspruchs aus dem Gebäudeversicherungsvertrag bei Abtretung an mehrere Trocknungs- und Reparaturunternehmen (hier verneint).

Full text

Oberlandesgericht Hamm — 20 U 13/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-06-16

Aktenzeichen: 20 U 13/20

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2020:0616.20U13.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 20. Zivilsenat

Leitsätze

Zur hinreichenden Bestimmtheit der Abtretung eines Anspruchs aus dem Gebäudeversicherungsvertrag bei Abtretung an mehrere Trocknungs- und Reparaturunternehmen (hier verneint).

Tenor

Die Berufung der Klägerinnen gegen das am 21.11.2019 verkündete Urteil der 18. Zivilkammer des Landgerichts Essen wird auf Kosten der Klägerinnen zurückgewiesen.

Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Der Vollstreckungsschuldner darf die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf bis zu 40.000,00 EUR festgesetzt.

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