projects
9 U 1/20•Oberlandesgericht Hamm, 2020-05-05, 9 U 1/20
9 U 1/20Supreme CourtMay 5, 2020
Das unberechtigte Übergehen eines Beweisantrags stellt einen Verstoß gegen die Pflicht zur Erschöpfung der Beweismittel als Ausfluss der Pflicht zur Gewährung rechtlichen Gehörs gemäß Art. 103 Abs. 1 GG dar und begründet, da es sich bei dem Gebot der Ausschöpfung der angebotenen Beweise um das Kernstück des Zivilprozesses handelt, einen wesentlichen Verfahrensmangel im Sinne des § 538 Abs. 2 S. 1 Nr.1 ZPO.
Entscheidungsdatum: 2020-05-05
Aktenzeichen: 9 U 1/20
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2020:0505.9U1.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Zivilsenat
Normen: § 7 StVG, § 538 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 ZPO
Das unberechtigte Übergehen eines Beweisantrags stellt einen Verstoß gegen die Pflicht zur Erschöpfung der Beweismittel als Ausfluss der Pflicht zur Gewährung rechtlichen Gehörs gemäß Art. 103 Abs. 1 GG dar und begründet, da es sich bei dem Gebot der Ausschöpfung der angebotenen Beweise um das Kernstück des Zivilprozesses handelt, einen wesentlichen Verfahrensmangel im Sinne des § 538 Abs. 2 S. 1 Nr.1 ZPO.
Auf die Berufung des Klägers wird das am 31.10.2019 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 14. Zivilkammer des Landgerichts Münster einschließlich des ihm zugrunde liegenden Verfahrens aufgehoben.
Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung – auch über die Kosten des Berufungsverfahrens – an das Gericht des ersten Rechtszuges zurückverwiesen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.