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24 U 143/19•Oberlandesgericht Hamm, 2020-04-30, 24 U 143/19
Entscheidungsdatum: 2020-04-30
Aktenzeichen: 24 U 143/19
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2020:0430.24U143.19.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 24. Zivilsenat
Der Senat weist die Parteien darauf hin, dass er beabsichtigt, die Berufung der Klägerin gegen das am 18.09.2019 verkündete Urteil des Landgerichts Münster – vorbehaltlich einer schriftlichen Stellungnahme der Klägerin – durch Beschluss gem. § 522 Abs. 2 ZPO ohne mündliche Verhandlung zurückzuweisen, da die Berufung keine Aussicht auf Erfolg hat, die Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung hat, die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts nicht erfordern und eine mündliche Verhandlung nicht geboten ist.
Die Klägerin erhält Gelegenheit zur Stellungnahme binnen drei Wochen ab Zugang dieses Beschlusses.
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