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2 WF 44/20•Oberlandesgericht Hamm, 2020-04-15, 2 WF 44/20
2 WF 44/20Supreme CourtApr 15, 2020
Die isolierte Geltendmachung eines der güterrechtlichen Auseinandersetzung zwischen den Eheleuten dienenden Auskunftsanspruchs im Verfahren auf Zahlung von Trennungsunterhalt im Wege der Anspruchshäufung (§§ 113 I FamFG, 260 ZPO) stellt keine mutwillige Rechtsverfolgung i. S. d. §§ 113 I FamFG, 114 ZPO dar.
Entscheidungsdatum: 2020-04-15
Aktenzeichen: 2 WF 44/20
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2020:0415.2WF44.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Senat für Familiensachen
Normen: §§ 113 I FamFG, 114 ZPO
Die isolierte Geltendmachung eines der güterrechtlichen Auseinandersetzung zwischen den Eheleuten dienenden Auskunftsanspruchs im Verfahren auf Zahlung von Trennungsunterhalt im Wege der Anspruchshäufung (§§ 113 I FamFG, 260 ZPO) stellt keine mutwillige Rechtsverfolgung i. S. d. §§ 113 I FamFG, 114 ZPO dar.
Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin vom 18.2.2020 wird der am 10.2.2020 erlassene Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht - Dortmund aufgehoben.
Das Amtsgericht wird angewiesen, die beantragte Verfahrenskostenhilfe nicht wegen Mutwilligkeit zu versagen.
Die Gerichtsgebühr nach Nr. 1912 KV-FamGKG wird nicht erhoben.
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