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18 U 22/18•Oberlandesgericht Hamm, 2020-03-23, 18 U 22/18
Entscheidungsdatum: 2020-03-23
Aktenzeichen: 18 U 22/18
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2020:0323.18U22.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 18. Zivilsenat
Die Berufung der Klägerin gegen das am 17.01.2018 verkündete Urteil des Landgerichts Münster (Az.: 26 O 2/17) wird zurückgewiesen.
Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Das Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn die Beklagte nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120% des zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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