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15 W 72/20•Oberlandesgericht Hamm, 2020-03-10, 15 W 72/20
15 W 72/20Supreme CourtMar 10, 2020
Ist die Veräußerung des Wohnungseigentums von der Zustimmung des Verwalters abhängig, so kann dieser die Zustimmung auch dann erteilen, wenn er selbst das Wohnungseigentum erwirbt. § 181 BGB steht der Wirksamkeit der Zustimmung weder in direkter noch in entsprechender Anwendung entgegen (im Anschluss an OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.11.2019, 3 Wx 217/19).
Entscheidungsdatum: 2020-03-10
Aktenzeichen: 15 W 72/20
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2020:0310.15W72.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
Normen: BGB § 181; WEG § 12
Ist die Veräußerung des Wohnungseigentums von der Zustimmung des Verwalters abhängig, so kann dieser die Zustimmung auch dann erteilen, wenn er selbst das Wohnungseigentum erwirbt. § 181 BGB steht der Wirksamkeit der Zustimmung weder in direkter noch in entsprechender Anwendung entgegen (im Anschluss an OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.11.2019, 3 Wx 217/19).
Die Zwischenverfügung wird aufgehoben.
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