Oberlandesgericht Hamm, 2020-01-20, 3 RVs 59/19

3 RVs 59/19Supreme CourtJan 20, 2020

Regest

1. Bei § 263 Abs. 3 StGB handelt es sich um keinen selbständigen Straftatbestand, sondern um eine gesetzliche Strafzumessungsregel. Hat der Angeklagte seine Berufung auf den Rechtsfolgenausspruch beschränkt, stehen die zum gewerbsmäßigen Vorgehen getroffenen Feststellungen nicht bindend fest, so dass das Berufungsgericht insoweit eigene Feststellungen zu treffen hat. 2. Die Zumessung einer Gesamtstrafe ist rechtsfehlerhaft, wenn die Ausführungen in den Urteilsgründen zur Gesamtstrafe derart knapp sind, dass diese nicht mehr als eigenständiger Strafzumessungakt erkennbar und eine Überprüfung der Zumessung der Gesamtfreiheitsstrafe nicht mehr möglich ist.

Full text

Oberlandesgericht Hamm — 3 RVs 59/19 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-01-20

Aktenzeichen: 3 RVs 59/19

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2020:0120.3RVS59.19.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Strafsenat

Normen: StGB § 54; StGB § 263 Abs. 3

Leitsätze

  1. Bei § 263 Abs. 3 StGB handelt es sich um keinen selbständigen Straftatbestand, sondern um eine gesetzliche Strafzumessungsregel. Hat der Angeklagte seine Berufung auf den Rechtsfolgenausspruch beschränkt, stehen die zum gewerbsmäßigen Vorgehen getroffenen Feststellungen nicht bindend fest, so dass das Berufungsgericht insoweit eigene Feststellungen zu treffen hat.

  2. Die Zumessung einer Gesamtstrafe ist rechtsfehlerhaft, wenn die Ausführungen in den Urteilsgründen zur Gesamtstrafe derart knapp sind, dass diese nicht mehr als eigenständiger Strafzumessungakt erkennbar und eine Überprüfung der Zumessung der Gesamtfreiheitsstrafe nicht mehr möglich ist.

Tenor

Das angefochtene Urteil des Landgerichts Bielefeld vom 29. Juli 2019 wird im Rechtsfolgenausspruch mit den zugrundeliegenden Feststellungen aufgehoben.

Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere kleine Strafkammer des Landgerichts Bielefeld zurückverwiesen.

Continue your research in ChatGPT or Claude

Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.