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5 RVs 179/19•Oberlandesgericht Hamm, 2020-01-09, 5 RVs 179/19
Entscheidungsdatum: 2020-01-09
Aktenzeichen: 5 RVs 179/19
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2020:0109.5RVS179.19.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Strafsenat
Das angefochtene Urteil wird im Rechtsfolgenausspruch mit den zugrunde liegenden Feststellungen aufgehoben.
Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung – auch über die Kosten des Revisionsverfahrens – an eine andere Abteilung des Amtsgerichts Essen zurückverwiesen.
Die weitergehende Revision wird verworfen.
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