24 U 146/18•Oberlandesgericht Hamm, 2019-10-17, 24 U 146/18
Full text
Oberlandesgericht Hamm — 24 U 146/18 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-10-17
Aktenzeichen: 24 U 146/18
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2019:1017.24U146.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 24. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das am 23.10.2018 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Hagen abgeändert:
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 34.939,71 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 20.06.2017 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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