25 U 9/14•Oberlandesgericht Hamm, 2019-05-28, 25 U 9/14
Full text
Oberlandesgericht Hamm — 25 U 9/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-05-28
Aktenzeichen: 25 U 9/14
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2019:0528.25U9.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 25. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Beklagten zu 2. gegen das am 19.12.2013 verkündete Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der ausgeurteilte Betrag an die Q GmbH zu zahlen ist.
Die Kosten des Berufungsverfahrens und die Kosten des Nichtzulassungsbeschwerdeverfahrens trägt der Beklagte zu 2..
Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte zu 2. kann die Vollstreckung durch die Klägerin durch Sicherheitsleistung i.H.v. 120% des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abwenden, es sei denn, dass die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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