15 W 409/18•Oberlandesgericht Hamm, 2019-02-15, 15 W 409/18
Oberlandesgericht Hamm, 2019-02-15, 15 W 409/18
15 W 409/18Supreme CourtFeb 15, 2019
Regest
Das Schweigen auf den Vorschlag des Notars, einen Entwurf einer Urkunde zu fertigen, reicht grundsätzlich für eine Auftragserteilung nicht aus.
Full text
Oberlandesgericht Hamm — 15 W 409/18 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2019-02-15
Aktenzeichen: 15 W 409/18
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2019:0215.15W409.18.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
Normen: GNotKG § 29 Nr.1
Leitsätze
Das Schweigen auf den Vorschlag des Notars, einen Entwurf einer Urkunde zu fertigen, reicht grundsätzlich für eine Auftragserteilung nicht aus.
Tenor
Auf die Beschwerde wird der Beschluss des Landgerichts Bielefeld vom 6. November 2018 abgeändert.
Die Kostenberechnung des Notars O aus I vom 6. Juli 2018 (Nr. #######) wird aufgehoben.
Der Beteiligte zu 2) trägt die Gerichtskosten der ersten und zweiten Instanz sowie die außergerichtlichen Kosten des Beteiligten zu 1) in beiden Instanzen.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
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