2 U 98/18•Oberlandesgericht Hamm, 2019-01-28, 2 U 98/18
Full text
Oberlandesgericht Hamm — 2 U 98/18 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-01-28
Aktenzeichen: 2 U 98/18
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2019:0128.2U98.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Beklagten und des Streithelfers des Beklagten wird das Urteil des Einzelrichters der 2. Zivilkammer des Landgerichts Münster abgeändert.
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits einschließlich der Kosten des Streithelfers des Beklagten hat die Klägerin zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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