18 U 35/18•Oberlandesgericht Hamm, 2019-01-10, 18 U 35/18
Full text
Oberlandesgericht Hamm — 18 U 35/18 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-01-10
Aktenzeichen: 18 U 35/18
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2019:0110.18U35.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 18. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird die Beklagte unter teilweiser Abänderung des am 5.3.2018 verkündeten Urteils der 3. Zivilkammer des Landgerichts Paderborn verurteilt, an die Klägerin 27.759,03 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 14.6.2017 zu zahlen.
Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz trägt die Beklagte, jedoch mit Ausnahme etwaiger durch die Anrufung des Landgerichts Karlsruhe entstandener Mehrkosten; die Kosten der Berufung trägt die Klägerin.
Die Beklagte kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des nach dem Urteil zu vollstreckenden Betrags abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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