8 U 50/17•Oberlandesgericht Hamm, 2018-12-05, 8 U 50/17
Oberlandesgericht Hamm, 2018-12-05, 8 U 50/17
8 U 50/17Supreme CourtDec 5, 2018
Regest
Zur internationalen Zuständigkeit deutscher Gerichte für die Klage auf Gewährung von Aktienoptionen gegen die Konzernmutter der Arbeitgeberin, wenn die Beklagte ihren Sitz in den Vereinigten Staaten von Amerika hat.
Full text
Oberlandesgericht Hamm — 8 U 50/17 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-12-05
Aktenzeichen: 8 U 50/17
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2018:1205.8U50.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Zivilsenat
Normen: ArbGG § 2 Abs. 1 Nr. 3 lit. a); EuGVVO Art. 6 Abs. 1, 17 Abs. 1, 21 Abs. 2, Abs. 1 lit. b); ZPO §§ 21, 23, 29, Rom I-VO Art. 3 Abs. 1, 4 Abs. 2, Abs. 3
Leitsätze
Zur internationalen Zuständigkeit deutscher Gerichte für die Klage auf Gewährung von Aktienoptionen gegen die Konzernmutter der Arbeitgeberin, wenn die Beklagte ihren Sitz in den Vereinigten Staaten von Amerika hat.
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 16.03.2018 verkündete Urteil des Landgerichts Dortmund wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Dieses und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger kann die Vollstreckung aus beiden Urteilen durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des jeweiligen Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Wondering how this text applies to your situation?
Free consultation, no commitment
Describe your situation. Our team will contact you by email about your consultation.
Continue your research in ChatGPT or Claude
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.