5 RVs 129/17•Oberlandesgericht Hamm, 2018-03-01, 5 RVs 129/17
Oberlandesgericht Hamm, 2018-03-01, 5 RVs 129/17
5 RVs 129/17Supreme CourtMar 1, 2018
Regest
Die Verhängung einer kurzen Freiheitsstrafe bedarf einer Begründung, die sich gesondert und eingehend mit den gesetzlichen Voraussetzungen in § 47 Abs. 1 StGB auseinandersetzen muss.
Full text
Oberlandesgericht Hamm — 5 RVs 129/17 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2018-03-01
Aktenzeichen: 5 RVs 129/17
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2018:0301.5RVS129.17.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Strafsenat
Normen: StGB § 47; StGB § 64
Leitsätze
Die Verhängung einer kurzen Freiheitsstrafe bedarf einer Begründung, die sich gesondert und eingehend mit den gesetzlichen Voraussetzungen in § 47 Abs. 1 StGB auseinandersetzen muss.
Tenor
Das angefochtene Urteil wird im Rechtsfolgenausspruch mit den zugrundeliegenden Feststellungen aufgehoben und im Umfang der Aufhebung zur erneuten Verhandlung und Entscheidung – auch über die Kosten der Revision – an eine andere Abteilung des Amtsgerichts Lüdenscheid zurückverwiesen.
Die weitergehende Revision wird als offensichtlich unbegründet verworfen.
Wondering how this text applies to your situation?
Free consultation, no commitment
Describe your situation. Our team will contact you by email about your consultation.
Continue your research in ChatGPT or Claude
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.