15 W 15/18•Oberlandesgericht Hamm, 2018-02-22, 15 W 15/18
Oberlandesgericht Hamm, 2018-02-22, 15 W 15/18
15 W 15/18Supreme CourtFeb 22, 2018
Regest
§ 111 k StPO n.F. in der Fassung des Gesetzes vom 13.04.2017 verleiht - ebenso wie die Regelung des § 111f Abs. 2 StPO a.F. - der Staatsanwaltschaft die Befugnis, um eine Eintragung in das Grundbuch zu ersuchen (§ 38 GBO). Zum einen folgt dies aus dem Wortlaut der Regelung (§ 111k Abs. 1 StPO). Zum anderen ergibt die historische Auslegung, dass der Gesetzgeber bei der Neufassung der Regelungen über die Vermögensabschöpfung nicht die Absicht hatte, an der Befugnis der Staatsanwaltschaft etwas zu ändern, das Grundbuchamt um Eintragung in das Grundbuch zu ersuchen.
Full text
Oberlandesgericht Hamm — 15 W 15/18 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2018-02-22
Aktenzeichen: 15 W 15/18
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2018:0222.15W15.18.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
Normen: GBO § 38; StPO § 111k
Leitsätze
§ 111 k StPO n.F. in der Fassung des Gesetzes vom 13.04.2017 verleiht - ebenso wie die Regelung des § 111f Abs. 2 StPO a.F. - der Staatsanwaltschaft die Befugnis, um eine Eintragung in das Grundbuch zu ersuchen (§ 38 GBO).
Zum einen folgt dies aus dem Wortlaut der Regelung (§ 111k Abs. 1 StPO). Zum anderen ergibt die historische Auslegung, dass der Gesetzgeber bei der Neufassung der Regelungen über die Vermögensabschöpfung nicht die Absicht hatte, an der Befugnis der Staatsanwaltschaft etwas zu ändern, das Grundbuchamt um Eintragung in das Grundbuch zu ersuchen.
Tenor
Die angefochtene Zwischenverfügung wird aufgehoben.
Wondering how this text applies to your situation?
Free consultation, no commitment
Describe your situation. Our team will contact you by email about your consultation.
Continue your research in ChatGPT or Claude
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.