10 U 85/16•Oberlandesgericht Hamm, 2018-02-01, 10 U 85/16
Full text
Oberlandesgericht Hamm — 10 U 85/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-02-01
Aktenzeichen: 10 U 85/16
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2018:0201.10U85.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 07.10.2016 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Paderborn teilweise abgeändert.
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 30.144,02 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 31.10.2013 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
Die Kosten der ersten Instanz tragen die Klägerin zu 70 % und die Beklagte zu 30 %. Von den Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Klägerin 61 % und die Beklagte 39 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages. Der Klägerin wird nachgelassen, die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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