32 SA 42/17•Oberlandesgericht Hamm, 2017-07-24, 32 SA 42/17
Oberlandesgericht Hamm, 2017-07-24, 32 SA 42/17
32 SA 42/17Supreme CourtJul 24, 2017
Regest
Nur ausnahmsweise kann eine Verweisung (noch) bindend sein, bei der ein Amtsgericht für zwei Klagen sachlich zuständig ist, diese nach Rechtshängigkeit verbindet und durch eine - nach h.M. rechtsfehlerhafte - Addition der Streitwerte die Zuständigkeit des Landgerichts für gegeben erachtet, an welches der Rechtsstreit sodann verwiesen wird.
Full text
Oberlandesgericht Hamm — 32 SA 42/17 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2017-07-24
Aktenzeichen: 32 SA 42/17
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2017:0724.32SA42.17.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 32. Zivilsenat
Normen: §§ 36 I Nr. 6, 281 ZPO
Leitsätze
Nur ausnahmsweise kann eine Verweisung (noch) bindend sein, bei der ein Amtsgericht für zwei Klagen sachlich zuständig ist, diese nach Rechtshängigkeit verbindet und durch eine - nach h.M. rechtsfehlerhafte - Addition der Streitwerte die Zuständigkeit des Landgerichts für gegeben erachtet, an welches der Rechtsstreit sodann verwiesen wird.
Tenor
Zuständig ist das Landgericht C.
Wondering how this text applies to your situation?
Free consultation, no commitment
Describe your situation. Our team will contact you by email about your consultation.
Continue your research in ChatGPT or Claude
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.