17 U 81/16•Oberlandesgericht Hamm, 2016-12-19, 17 U 81/16
Full text
Oberlandesgericht Hamm — 17 U 81/16 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2016-12-19
Aktenzeichen: 17 U 81/16
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2016:1219.17U81.16.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 17. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das am 17.03.2016 verkündete Urteil des Landgerichts Detmold (9 O 63/15) wird zurückgewiesen.
Die Kosten der Berufung werden der Beklagten auferlegt.
Der Beschluss und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in dieser Höhe leistet.
Der Wert des Streitgegenstandes für die Berufungsinstanz wird auf 39.992,46 EUR festgesetzt.
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