Oberlandesgericht Hamm, 2016-12-08, 2 U 176 / 15

2 U 176 / 15Supreme CourtDec 8, 2016

Full text

Oberlandesgericht Hamm — 2 U 176 / 15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-12-08

Aktenzeichen: 2 U 176 / 15

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2016:1208.2U176.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 23.09.2015 verkündete Urteil des Einzelrichters der 2. Zivilkammer des Landgerichts Münster wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Klägerin zu tragen.

Das Urteil ist, ebenso wie das angefochtene Urteil des Landgerichts, vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 608.471,70 € festgesetzt.

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