20 U 16/15•Oberlandesgericht Hamm, 2016-12-02, 20 U 16/15
Oberlandesgericht Hamm, 2016-12-02, 20 U 16/15
20 U 16/15Supreme CourtDec 2, 2016
Regest
1. Der Beweis des äußeren Bildes eines bedingungsgemäßen Einbruchs ist geführt,wenn Spuren vorliegen, die auf einen technisch möglichen Einbruch hindeuten. 2. Dem Versicherer ist aber der Beweis der erheblichen Wahrscheinlichkeit eines vorgetäuschten Einbruchs gelungen, wenn die auf einen Einbruch deutenden Spuren nach sachverständiger Untersuchung und Einschätzung mit dem behaupteten Einbruchsgeschehen nicht in Einklang gebracht werden können.
Full text
Oberlandesgericht Hamm — 20 U 16/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-12-02
Aktenzeichen: 20 U 16/15
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2016:1202.20U16.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Leitsätze
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Der Beweis des äußeren Bildes eines bedingungsgemäßen Einbruchs ist geführt,wenn Spuren vorliegen, die auf einen technisch möglichen Einbruch hindeuten.
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Dem Versicherer ist aber der Beweis der erheblichen Wahrscheinlichkeit eines vorgetäuschten Einbruchs gelungen, wenn die auf einen Einbruch deutenden Spuren nach sachverständiger Untersuchung und Einschätzung mit dem behaupteten Einbruchsgeschehen nicht in Einklang gebracht werden können.
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 06.11.2014 verkündete Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.
Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.
Der Vollstreckungsschuldner darf die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Vollstreckungsgläubigerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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