Oberlandesgericht Hamm, 2016-11-29, 1 Ws 510/16

1 Ws 510/16Supreme CourtNov 29, 2016

Regest

Die (auch) aufgrund des persönlichen Eindrucks in der Hauptverhandlung getroffene Entscheidung über die Außervollzugsetzung eines Haftbefehls unterliegt nur einer eingeschränkten Überprüfung durch das Beschwerdegericht.

Full text

Oberlandesgericht Hamm — 1 Ws 510/16 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2016-11-29

Aktenzeichen: 1 Ws 510/16

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2016:1129.1WS510.16.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Strafsenat

Normen: StPO §§ 116, 309 Abs. 2

Leitsätze

Die (auch) aufgrund des persönlichen Eindrucks in der Hauptverhandlung getroffene Entscheidung über die Außervollzugsetzung eines Haftbefehls unterliegt nur einer eingeschränkten Überprüfung durch das Beschwerdegericht.

Tenor

Die Beschwerde wird als unbegründet verworfen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens sowie die dem Angeklagten in diesem Verfahren entstandenen notwendigen Auslagen werden der Landeskasse auferlegt.

Continue your research in ChatGPT or Claude

Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.