6 W 28/16•Oberlandesgericht Hamm, 2016-11-28, 6 W 28/16
Oberlandesgericht Hamm, 2016-11-28, 6 W 28/16
6 W 28/16Supreme CourtNov 28, 2016
Regest
Der Streitwert einer Klage eines Versicherungsnehmers in der Krankentagegeldversicherung auf Feststellung der Unwirksamkeit der Herabsetzung des versicherten Krankentagegeldes nach § 4 Abs. 4 MB/KT bemisst sich unter Berücksichtigung eines Feststellungsabschlags von 20 % nach der Differenz zwischen ursprünglich vereinbartem und herabgesetztem Tagessatz bezogen auf den Zeitraum von sechs Monaten. Dies gilt jedenfalls dann, wenn der Versicherungsnehmer zum Zeitpunkt seiner Klageerhebung weiterhin arbeitsunfähig erkrankt ist und hierauf bereits in seiner Klageschrift hinweist.
Full text
Oberlandesgericht Hamm — 6 W 28/16 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2016-11-28
Aktenzeichen: 6 W 28/16
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2016:1128.6W28.16.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Normen: MB/KT § 4 Abs. 4
Leitsätze
Der Streitwert einer Klage eines Versicherungsnehmers in der Krankentagegeldversicherung auf Feststellung der Unwirksamkeit der Herabsetzung des versicherten Krankentagegeldes nach § 4 Abs. 4 MB/KT bemisst sich unter Berücksichtigung eines Feststellungsabschlags von 20 % nach der Differenz zwischen ursprünglich vereinbartem und herabgesetztem Tagessatz bezogen auf den Zeitraum von sechs Monaten. Dies gilt jedenfalls dann, wenn der Versicherungsnehmer zum Zeitpunkt seiner Klageerhebung weiterhin arbeitsunfähig erkrankt ist und hierauf bereits in seiner Klageschrift hinweist.
Tenor
Die Beschwerde der Beklagten wird zurückgewiesen.
Wondering how this text applies to your situation?
Free consultation, no commitment
Describe your situation. Our team will contact you by email about your consultation.
Continue your research in ChatGPT or Claude
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.