9 U 66/15•Oberlandesgericht Hamm, 2016-11-25, 9 U 66/15
Oberlandesgericht Hamm, 2016-11-25, 9 U 66/15
9 U 66/15Supreme CourtNov 25, 2016
Regest
Für das unerwünschte Zusenden einer E-Mail-Werbung kann unter Kaufleuten - nach vorausgegangenem Vertragsstrafeversprechen - eine Vertragsstrafe von 3.000 Euro zu zahlen sein.
Full text
Oberlandesgericht Hamm — 9 U 66/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-11-25
Aktenzeichen: 9 U 66/15
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2016:1125.9U66.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Zivilsenat
Normen: §§ 242, 823 I, 1004 I 2 BGB; 343, 348 HGB
Leitsätze
Für das unerwünschte Zusenden einer E-Mail-Werbung kann unter Kaufleuten - nach vorausgegangenem Vertragsstrafeversprechen - eine Vertragsstrafe von 3.000 Euro zu zahlen sein.
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 14.01.2015 verkündete Urteil der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Münster teilweise dahin abgeändert, dass die Klage abgewiesen wird, soweit die Beklagte zu einer höheren Zahlung unter c) des angefochtenen Urteils als 413,90 Euro zuzüglich 5 Prozentpunkten Zinsen über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 11.09.2014 hinsichtlich der vorgerichtlichen Anwaltskosten verurteilt worden ist.
Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Wondering how this text applies to your situation?
Free consultation, no commitment
Describe your situation. Our team will contact you by email about your consultation.
Continue your research in ChatGPT or Claude
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.