1 RBs 180/16•Oberlandesgericht Hamm, 2016-10-05, 1 RBs 180/16
Oberlandesgericht Hamm, 2016-10-05, 1 RBs 180/16
1 RBs 180/16Supreme CourtOct 5, 2016
Regest
Die bloße Darlegung, es seien mit einem Nachtrag zum Bauantrag beantragte Änderungen vor Erteilung der Nachtragsgenehmigung „bereits teilweise ausgeführt worden“, ist für die Feststellung einer Ordnungswidrigkeit gemäß § 84 Abs. 1 Nr. 13 BauO NRW und für die Begründung der Höhe einer festgesetzten Geldbuße nicht hinreichend bestimmt.
Full text
Oberlandesgericht Hamm — 1 RBs 180/16 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2016-10-05
Aktenzeichen: 1 RBs 180/16
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2016:1005.1RBS180.16.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Strafsenat
Normen: BauO NW § 84 Abs. 1 Nr. 13, OWiG § 46, StPO § 261
Leitsätze
Die bloße Darlegung, es seien mit einem Nachtrag zum Bauantrag beantragte Änderungen vor Erteilung der Nachtragsgenehmigung „bereits teilweise ausgeführt worden“, ist für die Feststellung einer Ordnungswidrigkeit gemäß § 84 Abs. 1 Nr. 13 BauO NRW und für die Begründung der Höhe einer festgesetzten Geldbuße nicht hinreichend bestimmt.
Tenor
Das angefochtene Urteil wird mit den zugrunde liegenden Feststellungen aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens, an das Amtsgericht Siegen zurückverwiesen.
Wondering how this text applies to your situation?
Free consultation, no commitment
Describe your situation. Our team will contact you by email about your consultation.
Continue your research in ChatGPT or Claude
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.