32 SA 57/16•Oberlandesgericht Hamm, 2016-09-15, 32 SA 57/16
Oberlandesgericht Hamm, 2016-09-15, 32 SA 57/16
32 SA 57/16Supreme CourtSep 15, 2016
Regest
Verlangt ein durch die Insolvenz des Darlehnsnehmers geschädigter Darlehnsgeber vom Vermittler des Darlehns und von dem für die Mittelverwendungskontrolle durch den Darlehnsnehmer beauftragten Treuhänder Schadensersatz, kann eine Gerichtsstandbestimmung gem. § 36 I Nr. 3 ZPO gerechtfertigt sein, wenn die - aus unterschiedlichen Rechtsgründen - in Anspruch genommenen Anspruchsgegner aufgrund eines bestehenden sachlichen Zusammenhangs bei Anspruchsbegründung als Streitgenossen verklagt werden können.
Full text
Oberlandesgericht Hamm — 32 SA 57/16 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2016-09-15
Aktenzeichen: 32 SA 57/16
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2016:0915.32SA57.16.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 32. Zivilsenat
Normen: §§ 36 I Nr. 3, 59, 60 ZPO
Leitsätze
Verlangt ein durch die Insolvenz des Darlehnsnehmers geschädigter Darlehnsgeber vom Vermittler des Darlehns und von dem für die Mittelverwendungskontrolle durch den Darlehnsnehmer beauftragten Treuhänder Schadensersatz, kann eine Gerichtsstandbestimmung gem. § 36 I Nr. 3 ZPO gerechtfertigt sein, wenn die - aus unterschiedlichen Rechtsgründen - in Anspruch genommenen Anspruchsgegner aufgrund eines bestehenden sachlichen Zusammenhangs bei Anspruchsbegründung als Streitgenossen verklagt werden können.
Tenor
Zum zuständigen Gericht wird das Landgericht I bestimmt.
Wondering how this text applies to your situation?
Free consultation, no commitment
Describe your situation. Our team will contact you by email about your consultation.
Continue your research in ChatGPT or Claude
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.