6 U 185/15•Oberlandesgericht Hamm, 2016-09-01, 6 U 185/15
Full text
Oberlandesgericht Hamm — 6 U 185/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-09-01
Aktenzeichen: 6 U 185/15
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2016:0901.6U185.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Beklagten wird das am 24.09.2015 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz auf einen Betrag von 5.735,18 Euro für die Zeit vom 23.08.2012 bis zum 31.12.2013 zu zahlen.
Der Beklagte wird weiter verurteilt, an die Klägerin 747,80 Euro an vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 23.12.2013 zu zahlen.
Das weitergehende Rechtsmittel des Beklagten wird zurückgewiesen.
Die weitergehende Klage der Klägerin wird abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin 85 % und der Beklagte 15 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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