7 U 22/16•Oberlandesgericht Hamm, 2016-08-26, 7 U 22/16
Oberlandesgericht Hamm, 2016-08-26, 7 U 22/16
7 U 22/16Supreme CourtAug 26, 2016
Regest
Nachzüglervorrang versus Vertrauensgrundsatz bei "grün": Je weiter der Farbwechsel der Lichtzeichenanlage auf "grün" zurückliegt, umso mehr darf der bei "grün" Durchfahrende auf eine freie Kreuzung ohne Nachzügler aus dem Querverkehr der vorhergehenden Ampelphase vertrauen.
Full text
Oberlandesgericht Hamm — 7 U 22/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-08-26
Aktenzeichen: 7 U 22/16
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2016:0826.7U22.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Zivilsenat
Normen: StVG §§ 7, 17, 18; VVG § 115; StVO §§ 1 Abs. 2; 11; 37
Leitsätze
Nachzüglervorrang versus Vertrauensgrundsatz bei "grün":
Je weiter der Farbwechsel der Lichtzeichenanlage auf "grün" zurückliegt, umso mehr darf der bei "grün" Durchfahrende auf eine freie Kreuzung ohne Nachzügler aus dem Querverkehr der vorhergehenden Ampelphase vertrauen.
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 10.02.2016 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 20. Zivilkammer des Landgerichts Essen unter Zurückweisung des Rechtsmittels im Übrigen teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 4.623,41 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz seit dem 02.07.2013 zu zahlen.
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin weitere 443,67 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 24.08.2013 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin zu 25 % und den Beklagten gesamtschuldnerisch zu 75 % auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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