Oberlandesgericht Hamm, 2014-06-25, 20 U 71/14

20 U 71/14Supreme CourtJun 25, 2014

Regest

1.) Zum eingeschränkt unwiderruflichen Bezugsrecht einer als Direktversicherung genommenen Lebensversicherung in der Insolvenz des Versicherungsnehmers. 2.) Die Sicherungsabtretung der Rechte aus einer als Direktversicherung genommenen Lebensversicherung durch den Versicherungsnehmer mit Zustimmung des Bezugsberechtigten enthält im Zweifel keinen Verzicht des Begünstigten auf sein Bezugsrecht.

Full text

Oberlandesgericht Hamm — 20 U 71/14 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2014-06-25

Aktenzeichen: 20 U 71/14

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2014:0625.20U71.14.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 20. Zivilsenat

Normen: §§ 159 VVG, 398 BGB

Leitsätze

1.)

Zum eingeschränkt unwiderruflichen Bezugsrecht einer als Direktversicherung genommenen Lebensversicherung in der Insolvenz des Versicherungsnehmers.

2.)

Die Sicherungsabtretung der Rechte aus einer als Direktversicherung genommenen Lebensversicherung durch den Versicherungsnehmer mit Zustimmung des Bezugsberechtigten enthält im Zweifel keinen Verzicht des Begünstigten auf sein Bezugsrecht.

Tenor

Der Senat beabsichtigt, die Berufung des Klägers gemäß § 522 Abs. 2 Satz 1 ZPO zurückzuweisen.

Es wird Gelegenheit gegeben, binnen drei Wochen Stellung zu nehmen.

Aufgrund des Hinweisbeschlusses wurde die Berufung zurückgenommen.

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