4 U 57/13•Oberlandesgericht Hamm, 2014-05-20, 4 U 57/13
Oberlandesgericht Hamm, 2014-05-20, 4 U 57/13
4 U 57/13Supreme CourtMay 20, 2014
Regest
Kinesiologische Behandlungsverfahren dürfen nicht mit fachlich umstrittenen Wirkungsangaben beworben werden, wenn in der Werbung die Gegenmeinung nicht erwähnt wird.
Full text
Oberlandesgericht Hamm — 4 U 57/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-05-20
Aktenzeichen: 4 U 57/13
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2014:0520.4U57.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilsenat
Normen: HWG § 3; UWG § 5
Leitsätze
Kinesiologische Behandlungsverfahren dürfen nicht mit fachlich umstrittenen Wirkungsangaben beworben werden, wenn in der Werbung die Gegenmeinung nicht erwähnt wird.
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das am 15. März 2013 verkündete Urteil der 2. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Münster wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass es bei der Verurteilung zu Ziffer 1.5 statt „Sinnesfunktion“ „Sinnesfunktionen“ und bei der Verurteilung zu Ziffer 2. statt „Edu-Kinetik-BrainGym®“ „Edu-Kinestetik-BrainGym®“ und es im Anschluss an Ziffer 2.2 heißt: „wie jeweils geschehen im Internetauftritt der Beklagten unter der Domain www.kinesiologie-vbf.de gemäß Anlage K 1 (Bl. 10 - 50 d. A.)“.
Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Wondering how this text applies to your situation?
Free consultation, no commitment
Describe your situation. Our team will contact you by email about your consultation.
Continue your research in ChatGPT or Claude
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.