34 U 219/12•Oberlandesgericht Hamm, 2014-01-23, 34 U 219/12
Full text
Oberlandesgericht Hamm — 34 U 219/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-01-23
Aktenzeichen: 34 U 219/12
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2014:0123.34U219.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 34. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund vom 30.08.2012 – 8 O 1149/11 – teilweise abgeändert und klarstellend wie folgt neu gefasst:
I.
Die Beklagten zu 1 bis 5 werden verurteilt, als Gesamtschuldner an die Klägerin 5.250,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab dem 05.10.2011, der Beklagte zu 3 abweichend erst ab dem 14.11.2011 zu zahlen Zug um Zug gegen Abtretung sämtlicher Rechte und Ansprüche, die der Klägerin aus der Beteiligung an der E GmbH & Co. VII. W KG, nominal: 5.000 €, zustehen.
II.
Es wird festgestellt, dass sich die Beklagten zu 1 bis 5 mit der Annahme der Abtretungserklärung gemäß Ziffer 1 in Verzug befinden.
III.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
IV.
Die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten der Klägerin tragen die Beklagten zu 1 bis 5 zu 5/6 als Gesamtschuldner und zu 1/6 die Klägerin selbst. Die außergerichtlichen Kosten des Beklagten zu 6 sowie jeweils 1/5 der außergerichtlichen Kosten der Streithelferinnen zu 7 und 8 trägt die Klägerin. Im Übrigen findet eine Kostenerstattung nicht statt.
V.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
VI.
Die Beschwer der Klägerin und der Beklagten zu 1 bis 5 übersteigt jeweils 20.000 € nicht.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Wondering how this text applies to your situation?
Free consultation, no commitment
Describe your situation. Our team will contact you by email about your consultation.
Continue your research in ChatGPT or Claude
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.