10 U 61/07•Oberlandesgericht Hamm, 2014-01-23, 10 U 61/07
Full text
Oberlandesgericht Hamm — 10 U 61/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-01-23
Aktenzeichen: 10 U 61/07
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2014:0123.10U61.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufungen der Beklagten zu 1), zu 2), zu 3), zu 4) und zu 5) wird das am 31.05.2007 verkündete Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Hagen teilweise abgeändert und die Klage insgesamt abgewiesen.
Die Entscheidung des Landgerichts über die außergerichtlichen Kosten der ehemaligen Beklagten zu 6) bleibt unberührt. Die übrigen Kosten des Rechtsstreits in beiden Rechtszügen fallen der Klägerin zur Last.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Soweit ihre Berufung zurückgewiesen wird, wird der Klägerin nachgelassen, die Vollstreckung durch die Beklagten zu 1), zu 2), zu 3), zu 4) und zu 5) mittels Sicherheitsleistung i.H.v. einhundertundzehn Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrags abzuwenden, sofern nicht die Beklagten zu 1), zu 2), zu 3), zu 4) und zu 5) vor der Vollstreckung Sicherheit i.H.v. einhundertundzehn Prozent des aus diesem Urteil für den jeweiligen Beklagten zu vollstreckenden Betrags leisten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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