24 U 147/12•Oberlandesgericht Hamm, 2013-09-19, 24 U 147/12
Full text
Oberlandesgericht Hamm — 24 U 147/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-09-19
Aktenzeichen: 24 U 147/12
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2013:0919.24U147.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 24. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das am 01.06.2012 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Bochum teilweise abgeändert:
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 6.633,77 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszins seit dem 09.03.2010, abzüglich am 30.03.2010 gezahlter 4.138,99 Euro und am 05.10.2010 gezahlter 429,70 Euro zu zahlen.
Die Beklagten werden ferner als Gesamtschuldner verurteilt, den Kläger von Rechtsanwaltskosten der Kanzlei von Essen & Pütz in Höhe von 511,30 Euro freizustellen.
Die weitergehende Klage bleibt abgewiesen.
Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits 1. Instanz tragen die Beklagten 88 % und der Kläger 12 %.
Die Kosten des Rechtsstreits 2. Instanz tragen die Beklagten zu 75 % und der Kläger zu 25 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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