3 RVs 35/13•Oberlandesgericht Hamm, 2013-06-20, 3 RVs 35/13
Oberlandesgericht Hamm, 2013-06-20, 3 RVs 35/13
3 RVs 35/13Supreme CourtJun 20, 2013
Regest
Eine auf der Grundlage von § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 JGG im Urteil erteilte Auflage, eine (genau bestimmte) Anzahl von Stunden gemeinnütziger Arbeit "nach Weisung des Jugendamtes" bzw. "nach Weisung der Jugendgerichtshilfe" zu leisten, genügt dem verfassungsrechtlichen Bestimmtheitsgebot.
Full text
Oberlandesgericht Hamm — 3 RVs 35/13 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2013-06-20
Aktenzeichen: 3 RVs 35/13
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2013:0620.3RVS35.13.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Strafsenat
Normen: JGG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3
Leitsätze
Eine auf der Grundlage von § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 JGG im Urteil erteilte Auflage, eine (genau bestimmte) Anzahl von Stunden gemeinnütziger Arbeit "nach Weisung des Jugendamtes" bzw. "nach Weisung der Jugendgerichtshilfe" zu leisten, genügt dem verfassungsrechtlichen Bestimmtheitsgebot.
Tenor
Die Revision wird als unbegründet verworfen, da die Nachprüfung des Urteils aufgrund der Revisionsrechtfertigung keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben hat (§ 349 Abs. 2 StPO).
Es wird davon abgesehen, dem Angeklagten die Kosten des Revisionsverfahrens aufzuerlegen (§ 74 JGG). Seine eigenen Auslagen hat der Angeklagte jedoch selbst zu tragen.
Wondering how this text applies to your situation?
Free consultation, no commitment
Describe your situation. Our team will contact you by email about your consultation.
Continue your research in ChatGPT or Claude
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.