Oberlandesgericht Hamm, 2013-05-06, 5 RVs 38/13

5 RVs 38/13Supreme CourtMay 6, 2013

Regest

Die ausschließliche Festellung, dass der/die Angeklagte näher bezeichnete Waren "entwendete", trägt die Verurteilung wegen (vollendeten) Diebstahls nicht.

Full text

Oberlandesgericht Hamm — 5 RVs 38/13 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2013-05-06

Aktenzeichen: 5 RVs 38/13

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2013:0506.5RVS38.13.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 5. Strafsenat

Normen: § 242 StGB

Leitsätze

Die ausschließliche Festellung, dass der/die Angeklagte näher bezeichnete Waren "entwendete", trägt die Verurteilung wegen (vollendeten) Diebstahls nicht.

Tenor

Das angefochtene Urteil wird mit den zugrundeliegenden Feststellungen auf-

gehoben.

Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung, auch über die

Kosten des Rechtsmittels, an eine andere kleine Strafkammer des Landge-

richts Essen zurückverwiesen (§ 354 Abs. 2 StPO).

Continue your research in ChatGPT or Claude

Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.