2 RVs 2/13•Oberlandesgericht Hamm, 2013-02-28, 2 RVs 2/13
Full text
Oberlandesgericht Hamm — 2 RVs 2/13 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2013-02-28
Aktenzeichen: 2 RVs 2/13
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2013:0228.2RVS2.13.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Strafsenat
Tenor
Das angefochtene Urteil wird im Rechtsfolgenausspruch hinsichtlich der Gesamtfreiheitsstrafe sowie der Einzelstrafe zu der Tat unter Ziffer B. II.1)
der Urteilsgründe mit den insoweit zugrunde liegenden Feststellungen aufgehoben.
Die Sache wird in diesem Umfang zur erneuten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Revision, an eine andere kleine Strafkammer des Landgerichts Hagen zurückverwiesen.
Im Übrigen wird die Revision als offensichtlich unbegründet verworfen.
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