8 U 21/12•Oberlandesgericht Hamm, 2013-02-04, 8 U 21/12
Full text
Oberlandesgericht Hamm — 8 U 21/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-02-04
Aktenzeichen: 8 U 21/12
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2013:0204.8U21.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das am 4. Januar 2012 verkündete Urteil der 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Essen wird zurückgewiesen.
Den Beklagten werden die Kosten des Berufungsverfahrens auferlegt.
Dieses Urteil und die angefochtene Entscheidung sind vorläufig vollstreckbar. Den Beklagten wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung aus diesem und dem angefochtenen Urteil durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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