Oberlandesgericht Hamm, 2012-12-18, II-6 WF 43/12

II-6 WF 43/12Supreme CourtDec 18, 2012

Regest

Einwendungen, mit denen eine Niederschlagung oder Herabsetzung der Kosten für ein familienpsychologisches Gutachten nicht begründet werden könnte.

Full text

Oberlandesgericht Hamm — II-6 WF 43/12 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2012-12-18

Aktenzeichen: II-6 WF 43/12

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2012:1218.II6WF43.12.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Senat für Familiensachen

Normen: JVEG §§ 8 ff, KostO § 14 Abs. 3, 16

Leitsätze

Einwendungen, mit denen eine Niederschlagung oder Herabsetzung der Kosten für ein familienpsychologisches Gutachten nicht begründet werden könnte.

Tenor

Die Beschwerde des Beteiligten zu 1) gegen den Beschluss des Amtsgerichts -Familiengericht- Minden vom 30.01.2012 wird zurückgewiesen.

Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

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