Oberlandesgericht Hamm, 2012-11-27, I-9 U 132/12

I-9 U 132/12Supreme CourtNov 27, 2012

Regest

Zu den Voraussetzungen für die Annahme einer gemeinsamen Betriebsstätte i.S.d. § 106 Abs. 3 3. Alt. SGB VII

Full text

Oberlandesgericht Hamm — I-9 U 132/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-11-27

Aktenzeichen: I-9 U 132/12

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2012:1127.I9U132.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Zivilsenat

Normen: § 823 BGB, §§ 106 Abs. 3 3. Alt, 105 Abs. 1 Satz 1 SGB VII

Leitsätze

Zu den Voraussetzungen für die Annahme einer gemeinsamen Betriebsstätte i.S.d. § 106 Abs. 3 3. Alt. SGB VII

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 10.05.2012 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 5. Zivilkammer des Landgerichts Siegen (5 O 252/11) unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen wie folgt abgeändert:

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 8.000,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 11.11.2011 zu zahlen.

Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen die Klägerin zu 38 % und der Beklagte zu 62 %.

Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Klägerin zu 20 % und der Beklagte zu 80 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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