5 U 4/12•Oberlandesgericht Hamm, 2012-11-15, 5 U 4/12
Full text
Oberlandesgericht Hamm — 5 U 4/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-11-15
Aktenzeichen: 5 U 4/12
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2012:1115.5U4.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das am 07.12.2011 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Paderborn wird zurückgewiesen.
Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisteten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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