27 U 192/11•Oberlandesgericht Hamm, 2012-11-13, 27 U 192/11
Full text
Oberlandesgericht Hamm — 27 U 192/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-11-13
Aktenzeichen: 27 U 192/11
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2012:1113.27U192.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 27. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Beklagten wird das am 11. November 2011 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld teilweise abgeändert.
Die Klägerin wird verurteilt, an den Beklagten 24.966,91 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszins seit 15. April 2010 zu zahlen.
Im Übrigen bleibt die Widerklage abgewiesen.
Die Klage wird abgewiesen.
Die Anschlussberufung der Klägerin wird unter Zurückweisung des Wiedereinsetzungsantrags als unzulässig verworfen.
Von den Kosten des Rechtsstreits in erster Instanz tragen die Klägerin 74 % und der Beklagte 26 %. Von den Kosten der Berufungsinstanz tragen die Klägerin 84 % und der Beklagte 16 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der jeweilige Vollstreckungsschuldner darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
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