Oberlandesgericht Hamm, 2012-10-23, I-4 U 134/12

I-4 U 134/12Supreme CourtOct 23, 2012

Regest

Zur Frage, ob und wann ein Zahlungsanspruch statt eines Freistellungsanspruchs hinsichtlich anwaltlicher Abmahnkosten ohne vorherige Tilgung derselben bestehen kann

Full text

Oberlandesgericht Hamm — I-4 U 134/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-10-23

Aktenzeichen: I-4 U 134/12

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2012:1023.I4U134.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilsenat

Normen: § 12 Abs. 1 S. 2 UWG; §§ 281 Abs. 1 S. 1, 249 Abs. 1, 250 S. 2 BGB

Leitsätze

Zur Frage, ob und wann ein Zahlungsanspruch statt eines Freistellungsanspruchs hinsichtlich anwaltlicher Abmahnkosten ohne vorherige Tilgung derselben bestehen kann

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das am 30. Mai 2012 verkündete Urteil der 2. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Essen abgeändert.

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger die durch die Abmahnung vom 09.09.2011 entstandenen Kosten in Höhe von 924,40 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 23.09.2011 zu zahlen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar

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