I-34 U 68/11•Oberlandesgericht Hamm, 2012-03-01, I-34 U 68/11
Full text
Oberlandesgericht Hamm — I-34 U 68/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-03-01
Aktenzeichen: I-34 U 68/11
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2012:0301.I34U68.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 34. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten zu 1) bis 3) wird das am 07.04.2011 verkün-dete Urteil des Landgerichts Münster – 15 O 104/10 - abgeändert.
Die Klage wird abgewiesen.
Die Berufung des Klägers wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Vollstreckung der Beklagten abzuwen-den durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aus dem Urteil voll-streckbaren Betrages, wenn nicht die Beklagten zuvor Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.
Die Beschwer des Klägers übersteigt 20.000,-- Euro.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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